Blumen ins Ausland verschicken: Das müssen Sie beachten
Wer Blumen ins Ausland schickt, muss Zollregeln beachten. Frische Schnittblumen gelten zollrechtlich als Pflanzenteile. Viele Länder kontrollieren sie beim Import, um Pflanzenkrankheiten und Schädlinge fernzuhalten. Ein Strauß aus dem Blumenladen kann beim Zoll hängen bleiben oder vernichtet werden. Der einfachste Weg ist meist ein lokaler Blumenlieferservice im Zielland. Auch beim Privatversand gelten klare Regeln.
Der einfachste Weg: Internationale Blumenvermittler
Für private Sendungen in andere Länder ist ein internationaler Blumenvermittler wie Fleurop meist die zuverlässigste Lösung. Diese Dienste arbeiten mit lokalen Floristen im Zielland zusammen. Ihre Bestellung wird nicht aus Deutschland verschickt. Ein Blumengeschäft vor Ort bindet den Strauß und liefert ihn aus. Dadurch entfallen Zollformalitäten und Pflanzenschutzkontrollen, weil die Blumen nicht als Pflanzenteile aus einer anderen Zollzone ins Zielland kommen.
Sie zahlen den lokalen Blumenpreis plus Vermittlungs- und Liefergebühr. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise ein bis zwei Werktage. Der Dienst kümmert sich in der Regel um die Abwicklung im Zielland. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Dienst für Ihr Zielland wirklich anbietet und nicht nur in eine Region liefert.
Zollregeln für Blumen kennen: EU versus Drittländer
Innerhalb der Europäischen Union können Sie Blumen grundsätzlich ohne Zollformalitäten verschicken. Für Sendungen in ein Land außerhalb der EU oder für Einfuhren aus einem solchen Land gelten andere Regeln.
Schnittblumen gelten zollrechtlich als Pflanzen oder Pflanzenteile. Für die Einfuhr in viele Drittländer verlangen die Behörden ein Pflanzengesundheitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt, dass die Blumen frei von Schädlingen und Krankheiten sind und den Pflanzenschutzanforderungen des Ziellandes entsprechen. Ohne dieses Zeugnis verweigert der Zoll die Einfuhr. Die Sendung wird zurückgeschickt oder entsorgt.
Das Pflanzengesundheitszeugnis stellt das Pflanzenschutzamt des Bundeslandes aus, in dem Sie die Blumen versenden. Zuständig ist die Behörde an dem Ort, an dem die Blumen lagern oder angebaut wurden. Die Ausstellung kostet Geld und erfordert eine Inspektion durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst. Für einen einzelnen privaten Blumenstrauß lohnt sich dieses Verfahren meist nicht.
Innerhalb der EU: Blumen zollfrei verschicken, geschützte Zonen prüfen
Wenn Sie Blumen innerhalb der EU verschicken, ist der Aufwand deutlich geringer. Die EU hat einen gemeinsamen Pflanzenbinnenmarkt. Dafür ist kein Pflanzengesundheitszeugnis nötig. Frische Schnittblumen dürfen Sie innerhalb der EU grundsätzlich frei verschicken.
Die EU kennt allerdings sogenannte geschützte Zonen. Das sind Gebiete, in denen bestimmte Schädlinge oder Krankheiten noch nicht vorkommen. Deshalb gelten dort besondere Einfuhrregeln. Wenn Ihre Blumen aus einer Region stammen, in der dieser Schädling vorkommt, ist der Versand in eine geschützte Zone eingeschränkt. Das betrifft in der Praxis einzelne Pflanzenarten und bestimmte Empfängerregionen. Als Privatperson, die einen Blumenstrauß zu einem Geburtstag in ein anderes EU-Land schickt, werden Sie damit selten konfrontiert. Bei ungewöhnlichen Pflanzen oder besonders empfindlichen Zielregionen lohnt aber der Blick in die aktuelle Regelung des betreffenden Landes.
Lieferung in Nicht-EU-Länder: ohne Zeugnis meist keine Einfuhr
Bei allen Ländern außerhalb der EU gelten strenge Einfuhrregeln für pflanzliche Produkte. Viele Staaten, darunter die USA, Kanada, Australien und Neuseeland, verlangen für frische Blumen ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis. Es bescheinigt, dass die Ware frei von Schädlingen und Krankheiten ist. Ohne dieses Dokument weist der Zoll die Sendung zurück oder vernichtet sie.
Das Pflanzengesundheitszeugnis bekommen Sie vom Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes. Sie müssen einen Antrag stellen und nachweisen, dass Ihre Blumen die Anforderungen des Ziellandes erfüllen. Diese Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Informieren Sie sich vor dem Versand über die Bestimmungen des Empfängerlandes. Die zuständige Stelle in Deutschland ist das Julius Kühn-Institut. Es koordiniert die Pflanzengesundheit mit der EU-Kommission und informiert über die einzelnen Länderanforderungen.
Zusätzlich zum Pflanzengesundheitszeugnis braucht eine kommerzielle Sendung in ein Nicht-EU-Land meist eine Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung, Warenwert und Zolltarifnummer. Die Zolltarifnummer ist die amtliche Warennummer, unter die der Zoll die Ware einordnet. Blumen fallen je nach Art unter bestimmte Zolltarifpositionen. Der Absender muss den Warenursprung angeben. Fehlt eines dieser Dokumente, kann die Sendung beim Zoll liegen bleiben und die Blumen verwelken.
Lokale Blumenlieferdienste umgehen den Zoll
Wegen der Zollhürden packen und verschicken die meisten Menschen für Geschenkzwecke nicht selbst Blumen, sondern nutzen einen Vermittlungsdienst. Dienste wie Fleurop nehmen die Bestellung in Deutschland entgegen und geben sie an einen lokalen Floristen im Empfängerland weiter. Der stellt dort frische Blumen zu. Die Blumen durchlaufen also keine internationale Sendung. Sie werden im Zielgebiet produziert und geliefert. Damit entfallen Zollformalitäten und die Gefahr, dass der Strauß welk ankommt.
Sie zahlen bei solchen Diensten den Blumenpreis, die Zustellgebühren im Zielland und eine Servicegebühr des Vermittlers. Ein Online-Bestellservice mit Partnernetz ist meist teurer als der Direktversand per Paketdienst. Dafür übernimmt der Dienst die Verantwortung für Importregeln und Zustellung.
Selbst Blumen ins Ausland schicken: drei Dinge klären
Wenn Sie Blumen dennoch selbst als Paket ins Ausland schicken möchten, kommt es auf Zielland und Versandart an. Informieren Sie sich vor dem Versand über drei Dinge: die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes, die benötigten Begleitpapiere und die Wahl des Transportunternehmens.
Für Länder außerhalb der EU gelten in der Regel Pflanzenschutz-Einfuhrbedingungen. Viele Staaten verlangen ein Pflanzengesundheitszeugnis. In Deutschland stellt das Pflanzenschutzamt des jeweiligen Bundeslandes dieses Zeugnis aus. Dafür muss der Bestand im Herkunftsbetrieb auf Schädlinge untersucht werden. Schnittblumen aus deutschen Gewächshäusern können ein solches Zeugnis bekommen, wenn der Betrieb die Anforderungen erfüllt. Ohne dieses Dokument verweigert der Zoll im Zielland die Einfuhr oder vernichtet die Sendung.
Verpackung und Versanddauer: Blumen sind verderblich
Auch wenn der Zoll mitspielt, ist die Zeit der größte Feind beim Blumenversand per Paketdienst. Frische Schnittblumen halten ohne Wasser meist nur kurze Zeit. Eine normale internationale Paketsendung braucht mehrere Tage. Für den privaten Versand per Postdienst sind also nur sehr kurze Strecken mit Expressversand sinnvoll, etwa in Nachbarländer der EU.
Wer es dennoch selbst versucht, sollte die Blumen verkehrt herum verpacken, also mit den Köpfen nach unten. Die Schnittstellen wickeln Sie in ein feuchtes Tuch oder stellen sie in ein Wassergefäß. Die Stiele fixieren Sie stabil im Karton. Der Karton braucht Lufteinschlüsse, damit die Blüten nicht gequetscht werden. Ein Blumenversand ist keine normale Paketsendung. Sie brauchen einen Expressdienst mit Zustellung am nächsten Tag. Auch dann können die Blumen verwelkt ankommen.
Vermittlungsdienst oder selbst verschicken?
Für ein privates Blumengeschenk ins Ausland ist die Bestellung beim internationalen Vermittlungsdienst fast immer die bessere Wahl. Der Dienst organisiert die Zustellung über lokale Floristen, und es fallen keine Zollformalitäten an. Eine selbst verpackte und verschickte Sendung mit frischen Schnittblumen ist nur innerhalb der EU und nur mit Expressversand wirklich sinnvoll.
Wer trotzdem selbst verschicken möchte, muss sich beim Zoll des Empfängerlandes über dessen Pflanzenschutzvorschriften informieren. Dazu gehören die Fragen: Dürfen Schnittblumen überhaupt eingeführt werden? Muss ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt werden? Diese Auskünfte geben die zuständige Behörde im Empfängerland oder die Botschaft. Für eine einmalige private Sendung lohnt sich dieser Aufwand kaum.
Unternehmen und gewerbliche Sendungen: Aufwand planen
Wer regelmäßig Blumen ins außereuropäische Ausland liefert und das gewerblich tut, kommt an den Formalitäten nicht vorbei. Die EU verlangt für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, zu denen Schnittblumen gehören, ein Pflanzengesundheitszeugnis, wenn sie in ein Drittland ausgeführt werden. Das Zeugnis stellt das Pflanzenschutzamt des Bundeslandes aus, in dem die Blumen wachsen oder produziert wurden. Der Betrieb muss den Bestand vor der Ernte anmelden, damit die Behörde eine Pflanzenkontrolle durchführen kann.
So läuft es ab: Der Exporteur beantragt beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Ausfuhrkontrolle. Der Dienst prüft den Bestand auf Schadorganismen und stellt bei Erfolg das Zeugnis aus. Je nach Zielland verlangen die Behörden zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung. Der Empfänger im Zielland muss sie vorab einholen. Die Gebühr für das Zeugnis richtet sich nach den Landesgebührenordnungen.
Bei der Anmeldung einer Sendung zum Zoll braucht der Exporteur außerdem die Zolltarifnummer für Schnittblumen, einen Handelswert und den Ursprung der Ware. Für kommerzielle Sendungen sollte die Rechnung die botanischen Gattungen benennen. Die Zollbehörden im Zielland prüfen die Einfuhrbedingungen anhand der genauen Pflanzenart. Pauschalangaben wie nur "Blumen" führen zu Rückfragen und Verzögerung.
Drei Fragen vor dem Absenden
Bevor Sie also einen Strauß privat ins Ausland schicken, klären Sie drei Dinge:
- Ist das Zielland Mitglied der EU? Dann genügt eine normale Paketsendung, Zollformalitäten entfallen.
- Handelt es sich um ein Drittland? Dann prüfen Sie die Einfuhrbestimmungen. Für viele Länder braucht die Sendung ein Pflanzengesundheitszeugnis sowie eine Zollinhaltserklärung mit Warenwert und genauer Beschreibung.
- Soll der Strauß wirklich frisch ankommen? Dann buchen Sie einen vermittelten Blumenlieferservice statt eines Postpakets, außer Sie schicken innerhalb kurzer Zeit in ein Nachbarland.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Empfängerland Schnittblumen aus Deutschland akzeptiert, erfragen Sie das vor dem Versand beim Pflanzenschutzdienst oder bei der Zollstelle. Die Auskunft ist kostenlos und verhindert, dass der Strauß wochenlang im Zollager liegt.
Der Zoll muss alle Angaben lesen können
Für Privatpersonen, die das Experiment trotzdem wagen und Blumen als Geschenk in ein Nicht-EU-Land schicken möchten, gelten dieselben Regeln wie für gewerbliche Sendungen. Die Zollinhaltserklärung müssen Sie vollständig ausfüllen. Geben Sie eine genaue Warenbeschreibung an, also zum Beispiel "frische Rosen, geschnitten", nennen Sie den Warenwert und weisen Sie darauf hin, dass es sich um Pflanzenteile handelt. Mit der Beschreibung "Blumen" allein geben Sie dem Zoll nicht genug Information, um die Sendung zu bearbeiten.
Weil frische Schnittblumen verderblich sind, reicht ein gewöhnlicher internationaler Paketversand ohne kühlende Verpackung und ohne Expressoption meist nicht aus. Selbst bei Expressversand muss eine private Sendung in ein Drittland zollrechtlich angemeldet werden. Der Zoll kann jede Sendung öffnen und kontrollieren. Ob ein Land Schnittblumen aus Deutschland einführt und ob es sie unter ein Einfuhrverbot für Pflanzen stellt, lässt sich nicht allgemein beantworten. Viele Länder mit strengen Agrarimportregeln, etwa Australien oder Neuseeland, verlangen für frische Pflanzen ein eigenes Einfuhrdokument und eine Behandlung. Nicht deklarierte Pflanzenteile vernichten sie.
Im Zweifel lokal bestellen
Für private Blumengeschenke ins Ausland ist der lokale Blumenlieferdienst fast immer die bessere Wahl. Der Besteller wählt online einen Strauß aus und gibt die Lieferadresse an. Der Vermittler leitet die Bestellung an einen Partnerfloristen im Zielland weiter. Der bindet den Strauß vor Ort und stellt ihn zu. Vorteil: Die Sendung passiert keine Zollgrenzen. Die Blumen kommen frisch an, weil sie direkt im Zielland besorgt werden.
Diesen Weg sollten Sie auch wählen, wenn Sie von Deutschland aus Blumen in ein Drittland schicken möchten. Der Vermittlungsdienst kümmert sich nicht nur um die Zoll- und Pflanzenschutzformalien. Er übernimmt auch die Zahlung im Zielland. Das ist bei Direktversand mit internationalen Paketdiensten schwierig. Eine kommerzielle Sendung per Paketdienst in ein Land, das kein Pflanzengesundheitszeugnis aus Deutschland akzeptiert, kommt meistens gar nicht erst an. Informieren Sie sich vor dem Versand beim Empfänger, beim Zoll des Ziellandes oder über die bilateralen Handelsabkommen der EU, ob eine Einfuhr überhaupt erlaubt ist.
Fehler und Grenzfälle beim Blumenversand
Ein häufiger Fehler ist, einen internationalen Paketdienst mit einem Blumenlieferservice zu verwechseln. Paketdienste transportieren das Paket. Sie übernehmen aber keine Verantwortung dafür, ob das Zielland Schnittblumen als Postsendung zulässt. Viele Länder haben für Pflanzensendungen spezielle Pflanzenschutz-Einfuhrbestimmungen. Bei der Postanmeldung sind sie nicht automatisch erkennbar. Prüfen Sie die Zollseite des Ziellandes vor dem Versand, besonders bei ungewöhnlichen Zielen.
Eine Ausnahme sind Länder mit einem allgemeinen Einfuhrverbot für Pflanzenmaterial von außerhalb, wie etwa Australien und Neuseeland. Deren Zollbehörden sind bei privaten Pflanzensendungen besonders strikt. Ohne gültige Einfuhrgenehmigung und Pflanzengesundheitszeugnis hat eine Sendung dort praktisch keine Chance. Auch die Einfuhr von Blumen in die USA wird vom Pflanzenschutzdienst inspiziert. Vergessene Deklarationen führen zur Beschlagnahme.
Zusammenfassung: Diese Punkte entscheiden über Erfolg oder Ärger
Die wichtigste Entscheidung ist, ob Sie den einfachen Weg über einen Blumenvermittler mit lokalem Partner wählen oder tatsächlich eine Sendung mit Schnittblumen aus Deutschland verschicken wollen. Für private Geschenksendungen ist der Vermittlerweg wegen der Pflanzenschutzregeln fast immer die bessere Wahl. Wer trotzdem selbst versendet, braucht für Ziele außerhalb der EU ein Pflanzengesundheitszeugnis, eine genaue Warenbeschreibung auf der Zollinhaltserklärung und einen Versandweg, der Kühlung und schnelle Zustellung gewährleistet.
Vor der Bestellung beim Versanddienst lohnt ein Blick auf die Einfuhrregeln des Ziellandes. Die Zollverwaltung der EU und die nationalen Pflanzenschutzdienste veröffentlichen dazu Informationen. Bei einer kommerziellen Sendung hilft zusätzlich ein Spediteur mit Zollabteilung, weil der die länderspezifischen Dokumente und die Warencodierung kennt.
Privatversand in Nicht-EU-Länder: Meist keine gute Idee
Wer privat einen Blumenstrauß per Post außerhalb der EU schicken möchte, sollte das nicht über einen Paketdienst machen. Die Anforderungen an das Pflanzengesundheitszeugnis und die Zollabfertigung gelten unabhängig davon, ob die Sendung kommerziell oder privat ist. Ein einzelner Strauß ohne die nötige Dokumentation wird beim Zielland fast sicher zurückgeschickt oder auf Kosten des Absenders vernichtet. Dazu kommt der praktische Effekt: Der Strauß ist bei einem normalen Paketlauf mehrere Tage unterwegs, ohne Wasserzufuhr und bei Transporttemperaturen, die für Schnittblumen nicht ausgelegt sind. Selbst mit der korrekten Dokumentation käme er wahrscheinlich verwelkt an.
Wie Sie Blumen zuverlässig international versenden
Die praktikable Lösung ist ein Blumengroßhändler oder ein internationales Blumen-Netzwerk. Das kauft Blumen im Zielland und liefert sie dort mit einem lokalen Kurier aus. In Deutschland bekannte Anbieter sind Interflora, Fleurop und ähnliche Vermittler. Sie bestellen online bei einem deutschen Anbieter. Der beauftragt einen Floristen im Zielland, der frische Blumen und bei Bedarf eine Vase am Lieferort besorgt und zustellt. Bei dieser Methode gibt es keinen Zollfall, weil die Blumen das Zielland nie als internationale Postsendung durchlaufen.
Einige Anbieter vermitteln nur innerhalb Europas, andere liefern weltweit. Je nach Anbieter bezahlen Sie den lokalen Floristenpreis, nicht den deutschen Ladenpreis plus einen internationalen Versandaufschlag. Beim Preisvergleich lohnt ein Blick ins Kleingedruckte, ob eine Vase oder Lieferung am selben Tag inklusive ist.
Die Zolltarifnummer und Sendungsdokumente für gewerbliche Sendungen
Für gewerbliche Blumenexporte in Drittländer müssen Sie die Waren mit der richtigen Zolltarifnummer anmelden. Schnittblumen und Knospen, die für Blumensträuße oder zur Zierde geeignet sind, fallen als frische Waren unter eine eigene Position im Zolltarif. Diese Nummer braucht der Exporteur für die Ausfuhranmeldung und der Empfänger für die Einfuhrzollanmeldung im Zielland. Die Handelsrechnung muss die Warennummer, eine präzise Warenbeschreibung, den Ursprung der Blumen und den Wert der Sendung nennen.
Für den gewerblichen Export kommt das Pflanzengesundheitszeugnis hinzu. Es stellt der Pflanzenschutzdienst des Exportlandes aus. Bei Schnittblumen aus Deutschland prüft die zuständige Behörde den Produktionsbetrieb und stellt das Zeugnis nach einer Pflanzenkontrolle aus. Das Zielland legt fest, ob es dieses Zeugnis verlangt und ob es zusätzliche Auflagen gibt. Manche Länder verlangen zum Beispiel eine Behandlung gegen bestimmte Schädlinge oder eine Begutachtung der Pflanzen im Herkunftsbetrieb kurz vor dem Versand.
Für den Versandweg bleiben dann nur noch Kuriere mit Kühlkette oder Luftfracht. Schnittblumen müssen während des Transports gekühlt und mit Wasser versorgt werden. Ein normaler Paketdienst kann das nicht leisten. Lassen Sie sich vor einer geplanten Sendung vom Pflanzenschutzdienst im Zielland bestätigen, welche Dokumente und Kontrollen konkret nötig sind. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Die Behörden antworten auf Anfragen meist schneller, als ein Spediteur Ihnen die Gültigkeit der Dokumente bestätigen kann.







