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So oder ähnlich fragen vieleFragen

Kann ich ein Blumen-Abo jederzeit kündigen?

Ich habe mir vor ein paar Wochen ein Blumen-Abo zugelegt, weil ich meine Wohnung immer schön frisch haben wollte. Jetzt bin ich aber öfter verreist und die Blumen verblühen oft ungenutzt. Kann ich das Abo jederzeit kündigen oder bin ich an eine bestimmte Laufzeit gebunden und was muss ich dafür beachten?

Redaktion Blumenversand24

Nein, ein Blumen-Abo lässt sich nicht immer jederzeit beenden. Ohne festes Enddatum gelten die vereinbarte Kündigungsfrist und der Kündigungsweg. Bei einer festen Laufzeit läuft das Abo häufig bis zum Ende der Laufzeit. Welche Kündigungsmöglichkeiten gelten, hängt von den Vertragsbedingungen und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

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Laufzeit und Kündigungsfrist

Ein unbefristetes Abo hat kein fest vereinbartes Enddatum. Sie können es nach den Vertragsbedingungen kündigen, müssen aber eine mögliche Kündigungsfrist beachten. Die Kündigung beendet das Abo daher nicht zwingend sofort. Prüfen Sie auch, ob Ihre Kündigung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehen muss, damit keine weitere Lieferung veranlasst wird.

Bei einem befristeten Abo steht das Vertragsende von vornherein fest. Oft können Sie das Abo vor diesem Termin nicht regulär kündigen. Das Abo endet dann entweder automatisch mit Ablauf der Laufzeit oder verlängert sich, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Suchen Sie in der Bestellbestätigung oder den Vertragsbedingungen nach Angaben zu Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist.

Gesetzliche Regeln für Laufzeit und Verlängerung

Für bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten Grenzen. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Anbieter für viele Kundinnen und Kunden verwendet. Bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen darf die anfängliche Bindung in AGB grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre dauern. Bei bestimmten Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, müssen automatische Verlängerungen nach der ersten Laufzeit grundsätzlich auf unbestimmte Zeit laufen und mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein.

Diese Regeln bedeuten nicht, dass Sie jedes befristete Blumen-Abo schon während der vereinbarten Laufzeit jederzeit ordentlich kündigen dürfen. Sie betreffen vor allem die zulässige Vertragsbindung und die Bedingungen nach einer automatischen Verlängerung. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, hängt vom Vertrag und seiner Gestaltung ab.

Außerordentlich kündigen

Auch bei einer festen Laufzeit können Sie aus wichtigem Grund kündigen. Nach § 314 BGB dürfen Sie ein länger laufendes Vertragsverhältnis beenden, wenn es für Sie unzumutbar ist, bis zum regulären Vertragsende weiterzumachen. Dabei zählen die Umstände des Einzelfalls.

Beruht der wichtige Grund auf einem Fehler des Anbieters, den er beheben kann, müssen Sie ihm grundsätzlich zuerst Gelegenheit geben, das Problem zu lösen. Eine Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung kann deshalb nötig sein. Ein Umzug oder allgemeine Unzufriedenheit reichen für sich genommen nicht automatisch aus. Auch eine einzelne verspätete Lieferung genügt nicht automatisch. Ob die Kündigung gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

Kündigung über die Website

Wenn ein Anbieter den Abschluss eines kostenpflichtigen, länger laufenden Vertrags über seine Website ermöglicht und das Angebot unter § 312k BGB fällt, muss er dort grundsätzlich auch eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit bereitstellen. Über den sogenannten Kündigungsbutton können Sie die Kündigung online abschicken. Danach muss der Anbieter sie elektronisch bestätigen.

Ein Kündigungsbutton macht ein Abo nicht automatisch sofort beendet. Laufzeit und Kündigungsfrist gelten weiter. Fehlt eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeit, sieht § 312k BGB für erfasste Verträge allerdings eine Kündigung jederzeit ohne Frist vor. Ob die Vorschrift auf ein konkretes Blumen-Abo anwendbar ist, hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Widerruf bei Blumen-Abos

Ein Widerruf ist nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss möglich. Er ist nicht dasselbe wie eine Kündigung, mit der Sie ein laufendes Abo beenden. Bei Verträgen, die online oder auf anderem Weg außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Für bestimmte Waren gilt das Widerrufsrecht jedoch nicht. Dazu gehören Waren, die schnell verderben können. Diese Ausnahme kann bei frischen Schnittblumen relevant sein, lässt sich aber nicht pauschal auf jedes Blumen-Abo und jeden Vertragsbestandteil übertragen.

So kündigen Sie

Prüfen Sie zuerst die Bestellbestätigung und die Vertragsbedingungen. Prüfen Sie, ob das Abo befristet oder unbefristet läuft, wann es endet und welche Kündigungsfrist gilt. Nutzen Sie den vorgesehenen Kündigungsweg, etwa den Kündigungsbutton im Kundenkonto. Wenn kein bestimmter Weg genannt ist, ist eine Kündigung per E-Mail oft praktisch.

Nennen Sie Ihren Namen und, falls vorhanden, Ihre Bestell- oder Kundennummer. Schreiben Sie klar, dass Sie kündigen möchten. Wenn Sie den genauen Endtermin nicht kennen, kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitten Sie um Bestätigung des Vertragsendes. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Nachricht und die Bestätigung auf. Kontrollieren Sie danach, ob weitere Abbuchungen erfolgen und ob bereits bezahlte oder vorbereitete Lieferungen laut Vertrag noch ausgeführt werden.

Wenn Sie sich auf einen wichtigen Grund berufen, schildern Sie ihn knapp und sachlich. Geht es um einen behebbaren Fehler des Anbieters, setzen Sie gegebenenfalls zuerst eine angemessene Frist zur Abhilfe.

Wann Sie das Abo beenden können

  • Prüfen Sie die Laufzeit: Ein unbefristetes Abo lässt sich meist nach den vereinbarten Bedingungen kündigen; ein befristetes Abo läuft häufig bis zum vereinbarten Ende.
  • Verwechseln Sie Verlängerung und Laufzeit nicht: Gesetzliche Grenzen für AGB und automatische Verlängerungen regeln die Vertragsbindung, begründen aber kein allgemeines Recht, jedes Abo vorzeitig zu beenden.
  • Nutzen Sie den passenden Kündigungsweg: Achten Sie auf Frist, nächsten Versandtermin und eine schriftliche Bestätigung.
  • Berufen Sie sich auf einen wichtigen Grund, wenn er vorliegt: Bei einer Pflichtverletzung müssen Sie dem Anbieter grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur Abhilfe geben.
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